Durban King Shaka International Airport (DUR) Fahrzeugvermietung
Durban 4405
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Details zur Station
Car Rental Terminal, KIOSK NUMBER 6, Durban 4405, ZA
Service an der Station
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Wichtige Fakten und Richtlinien
Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mieteranforderungen erfüllen. Alle zusätzlichen Fahrer müssen sich gemeinsam mit dem Hauptmieter am Schalter vorstellen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Mietstation und jederzeit während der Anmietung hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 400 ZAR (zzgl. MwSt.) pro Anmietung. Bei grenzüberschreitenden Reisen sind keine zusätzlichen Fahrer erlaubt.
An dieser Vermietstation ist eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Um eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren, müssen sich Kunden direkt per E-Mail an reservations@woodford.co.za an die Station wenden. Kunden müssen ihre Telefonnummer, Flugnummer und die Ankunftszeit angeben. Für die Abholung außerhalb der Öffnungszeiten fallen keine zusätzlichen Gebühren an
Fahrzeuge können außerhalb der Öffnungszeiten dieser Vermietstation zurückgegeben werden. Bitte parken Sie das Fahrzeug nur auf einem sicheren Parkplatz auf dem Gelände des Flughafens. Vergewissern Sie sich, dass das Mietfahrzeug verriegelt ist, und stellen Sie vor dem Verlassen sicher, dass Sie alle persönlichen Gegenstände an sich genommen haben. Werfen Sie die Schlüssel in den Rückgabekasten; dieser befindet sich ... (Position des Rückgabekastens beschreiben). Die Verantwortlichkeit des Mieters für das Fahrzeug und die Mietgebühren endet erst nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter am folgenden Werktag. Für die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Das Mindestalter für das Führen aller Fahrzeuge beträgt 23 Jahre. Das Höchstalter für die Anmietung beträgt 85 Jahre. Für alle Mieter zwischen 21 und 22 Jahren fällt eine Gebühr für junge Fahrer von 200,00 ZAR pro Tag an. Mieter im Alter zwischen 21 und 22 Jahren dürfen die folgenden Fahrzeugklassen mieten: Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen und Mittelklassewagen.
Die Fahrzeuge dürfen außerhalb von Südafrika nur in Namibia, Botswana, Lesotho und Eswatini gefahren werden. Für alle zugelassenen Länder und Territorien wird eine Grenzüberschreitungsgebühr in Höhe von 2.500,00 ZAR pro Grenze erhoben. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine schriftliche Genehmigung dafür einzuholen. Kunden sind verpflichtet, die Mietstation mindestens 72 Stunden im Voraus über grenzüberschreitende Reisen zu informieren. Alle nicht genehmigten grenzüberschreitenden Reisen stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar.
Diese Station bietet einen Abhol- und Lieferservice an, der nur Firmenkunden zur Verfügung steht. Fahrzeuge können während der Geschäftszeiten der Station geliefert und abgeholt werden. Innerhalb eines Umkreises von 30 km um die Vermietstation fällt keine Gebühr an. Innerhalb eines Umkreises von 75 km um die Vermietstation wird eine feste Gebühr von 750 ZAR erhoben. Fahrzeuge können auch außerhalb der Geschäftszeiten der Station geliefert und abgeholt werden. Innerhalb eines Umkreises von 75 km um die Vermietstation wird außerhalb der Öffnungszeiten eine feste Gebühr von 1250 ZAR erhoben. Außerhalb eines Umkreises von 75 km um die Vermietstation wird eine zusätzliche Gebühr von 11 ZAR pro Kilometer erhoben. Um eine Lieferung oder Abholung zu vereinbaren, müssen sich Kunden direkt per E-Mail an woodford@woodford.co.za. an die Station wenden.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Wir tanken für Sie auf
Mit dieser Option kann der Mieter nach der Rückgabe den verbrauchten, aber nicht aufgetankten Kraftstoff bezahlen. Der Preis pro Liter liegt in diesem Fall über dem lokalen Kraftstoffpreis. Es wird ein Zuschlag von 20 % berechnet.
Im Voraus bezahlter Kraftstoff
Bei dieser Option kann der Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung bezahlen und das Fahrzeug mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet. Im Voraus bezahlter Kraftstoff ist 5 % günstiger als der lokale Kraftstoffpreis.
Kunde tankt auf
Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug mit demselben Kraftstoffstand wie bei der Anmietung zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von Visa, Mastercard, American Express oder Diners Club, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Prepaidkarten, Bargeld und Schecks werden nicht akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Die Höhe der Kaution für jede Fahrzeugklasse ist unten aufgeführt:
5.000,00 ZAR – Kleinstwagen, Kleinwagen, Kleinwagen SUV, Kompaktwagen, Mittelklassewagen und Standardwagen
8.000,00 ZAR – Kompakt SUV, Mittelklasse SUV, Standard SUV, Mittelklasse Van, Standard-Pick-up
15.000,00 ZAR – Oberklasse, Oberklasse SUV, Oberklasse-Pick-up, Premiumklasse, Premiumklasse SUV, Premium-Pick-up, Mittelklasse-Transporter, Standardtransporter
25.000,00 ZAR – Oberklasse Großraumlimousine (Van), Premiumklasse Van
35.000,00 ZAR – Luxusklasse, Luxusklasse Van
50.000,00 ZAR – Luxusklasse SUV, Großer Transporter, Standardklasse Elite Van
Die Pannenhilfe (RAP) ist ein optionaler 24-Stunden-Notdienst, der alle Kosten für Bergung und Notruf aufgrund eines vom Mieter verursachten Fehlers oder aufgrund von Straßengefahren umfasst.
Die Pannenhilfe (RAP) deckt keine Fahrzeugreparaturen und greift nicht, wenn ein Verstoß gegen die Mietvereinbarung vorliegt oder wenn der falsche Kraftstoff verwendet wird. Vor dem Erwerb der Pannenhilfe (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die private Versicherung ausreicht, um diese Gebühren abzudecken. Wird die Pannenhilfe (RAP) abgelehnt, muss der Mieter die entsprechenden Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens drei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Alle Mieter müssen darüber hinaus einen gültigen behördlichen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen. Kunden, die ein Fahrzeug der Premium- oder Luxusklasse mieten möchten, müssen bei der Abholung auch einen lokalen Wohnsitznachweis oder einen Nachweis über die Hin- und Rückreise vorlegen.
Der Selbstbeteiligungsschutz (SLP) ist eine optionale Absicherung, die die anwendbare Selbstbeteiligung für alle Fahrzeugklassen auf Null reduziert, wenn das Fahrzeug durch einen Dritten beschädigt und/oder gestohlen wird, der nicht über ausreichende Abdeckung oder Versicherung verfügt. Wenn der Selbstbeteiligungsschutz (SLP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser erworben werden.
Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (SLP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Einkommensverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (SLP) ist keine Versicherung.