Doha Hamad International Airport (DOH) Fahrzeugvermietung
Doha 00000
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Details zur Station
Rental Lounge Vertical Circle, GROUND FLOOR, Doha 00000, QA
Service an der Station
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Wichtige Fakten und Richtlinien
Gebühr für zusätzlichen Fahrer: 100 QAR pro Anmietung und Fahrer. Die Zahl der zusätzlichen Fahrer pro Anmietung ist auf 3 beschränkt. Die Mietbedingungen gelten auch für alle zusätzlichen Fahrer.
Die Flughafenniederlassung ist von Samstag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 24.00 Uhr geöffnet und an öffentlichen Feiertagen sowie Freitags geschlossen.
Für Reservierungen außerhalb unserer Geschäftszeiten, die wir jedoch während unserer Geschäftszeiten erhalten, steht Ihnen einen Mitarbeiter der Niederlassung rund um die Uhr zur Verfügung. Für Lieferungen außerhalb der Geschäftszeiten berechnen wir eine Gebühr von 100 QAR pro Lieferung am Flughafenschalter.
Rückgaben außerhalb unserer Geschäftszeiten sollten im Voraus bei Abholung des Mietwagens organisiert werden. Alternativ können Sie dazu auch Ihre Mietwagenfiliale während der Öffnungszeiten kontaktieren. Für Abholungen am Flughafenschalter außerhalb unserer Geschäftszeiten berechnen wir eine zusätzliche Gebühr von 100 QAR pro Abholung.
Das Mindestalter für die Anmietung liegt bei 21 Jahren. Es wird kein Aufpreis für junge Fahrer erhoben.
Grenzüberschreitende Fahrten außerhalb Katars sind nicht gestattet.
Die Haftungsbeschränkung begrenzt die finanzielle Haftung des Kunden bei Verlust oder Beschädigung des Mietfahrzeugs. Der höchste bei einem dieser Vorfälle zu zahlende Selbstbeteiligungsbetrag liegt zwischen 500,00 QAR und 1.000,00 QAR. Der Höchstbetrag der Selbstbeteiligung variiert je nach gemietetem Fahrzeug. Fragen Sie bitte zum Zeitpunkt der Anmietung nach dem jeweils gültigen Selbstbeteiligungsbetrag. Im Falle eines Unfalls ist ein vollständiger gültiger Polizeibericht erforderlich, der den Mitarbeitern der Station bei Meldung des Unfalls vorgelegt werden muss.
Die Lieferung und Abholung ist auf Anfrage für Kunden gegen einen Aufpreis von QAR 200 in Doha City und QAR 400 außerhalb der Stadtgrenzen Doha (über 25 km Umkreis) verfügbar. Die Vorlage eines gültigen Führerscheins, Pass, Kreditkarte muss bei der Anmietung vorgelegt werden. Anlieferung und Abholung außerhalb der Betriebsstunden haben zusätzliche Kosten von QAR 100 zur Folge. Um die Anlieferung und Abholung zu arrangieren, kontaktieren Sie uns per Telefon:: 00974 50400624.
Die Einwegvermietung innerhalb Katars zu oder von einer Mietwagenstation ist gegen eine Gebühr von 100,00 QAR verfügbar. Einwegvermietungen sind für alle Fahrzeuge bei einer Mindestmietdauer von 7 Tagen verfügbar.
Einwegvermietungen müssen mindestens einen Tag im Voraus gebucht werden.
Ein Fahrzeug muss bei der Rückgabe genauso viel Kraftstoff im Tank haben wie zu Beginn der Vermietung. Für fehlenden Treibstoff werden pro Liter 1,50 QAR plus einer Betankungsgebühr von 50,00 QAR berechnet.
Barzahlungen sind bei der Anmietung NICHT zulässig. Zulässige Kreditkarten sind Visa, Diners, MasterCard und Amex.
Nicht zugelassen sind Reiseschecks und Euroschecks.
Kautionen sind nur per Kreditkarte und maximal in Höhe einer Kalendermonatsmiete mit einem Wert von mindestens 2.000,00 QAR oder maximal 7.000,00 QAR zulässig, je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht wird. Die Kaution wird mit der Kreditkarte für die Dauer der Anmietung hinterlegt. Die Station behält sich das Recht vor, eine Reduzierung dieser Grenzwerte anzuwenden, wenn dies für angemessen erachtet wird.
Im Falle einer Panne rufen Sie die AAA-Notrufnummer. Diese finden Sie auf dem Aufkleber an der Windschutzscheibe eines jeden Fahrzeugs. Mieter sollten auch +974 55881840, die Notrufnummer von Alamo Car Rentals, anrufen.
Im Falle eines Unfalls muss der Mieter die Polizei unter 999 anrufen, den Unfallort bekanntgeben, ggf. melden, ob es sich um eine Verletzung oder einen Todesfall handelt, und den Anweisungen der Polizei folgen. Der Mieter sollte umgehend National unter der Notrufnummer +974 55881840 kontaktieren. Der Mieter muss das Fahrzeug, falls lenkbar, zur Straßenseite fahren, da er ansonsten eine Strafe aufgrund von Verkehrsbehinderung riskiert. Wenn das Fahrzeug nicht manövrierfähig ist, wird die Polizei das Fahrzeug mit ihrem Abschleppfahrzeug abschleppen, um eine Verkehrsbehinderung zu vermeiden. Der Mieter muss von der Polizei einen gültigen und vollständigen Verkehrspolizeibericht mit Angabe aller Schäden am Fahrzeug verlangen. Bei Verschulden des Mieters werden ihm die Selbstbeteiligung und ggf. alle Verkehrsstrafen in Rechnung gestellt. Bei Vorlage des gültigen Polizeiberichts wird ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Führerschein mit Lichtbild, ohne jegliche Strafvermerke. Zusätzlich ist ein internationaler Führerschein erforderlich. Internationale Führerscheine werden nach Ermessen des Betreibers akzeptiert. Die Vermietstation bewahrt Fotokopien aller Führerscheine und Reisepässe auf. Ein internationaler Führerschein ist nur sechs Monate ab dem Datum der Einreise in Katar gültig. Der Führerschein des Heimatlandes ist für sieben Tage ab dem Datum der Einreise in Katar gültig.
Umfassender Versicherungsschutz für alle Fahrzeuge mit den folgenden Höchstgrenzen der Haftung durch den Versicherer:
1. Schäden am eigenen Fahrzeug: bis zur Versicherungssumme abzüglich der gesetzlichen Wertminderung ODER dem Marktpreis, je nachdem, welcher Wert zum Zeitpunkt des Unfalls geringer ist.
2. Bei Sachschäden von Dritten: unbegrenzt.
3. Bei Verletzung oder Tod von Dritten: unbegrenzt bis zur Entscheidung des Gerichts.
4. Verletzung eines Insassen oder des Fahrers: bis zu 200.000 QAR pro Person, wie durch die PAB-Skala definiert.
5. Abschleppgebühren: bis zu 350 QAR pro Unfall für das versicherte Fahrzeug.
ALLE OBENGENANNTEN unterliegen der Bedingung, dass das versicherte Fahrzeug zum Zeitpunkt des Unfalls auf asphaltierten oder für den Verkehr zugelassenen Straßen innerhalb von Katar gefahren wurde und der Unfall durch folgende Bedingungen verursacht wurde:
- Kollision oder Überschlagen des Fahrzeugs
- Feuer durch Selbstentzündung oder Blitzschlag
- Diebstahl oder versuchter Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
- Andere böswillige Handlungen
- Herunterfallende oder verteilte Objekte
Die üblichen Versicherungsausschlüsse gelten für Unfälle mit folgenden Ursachen: Überfahren einer roten Ampel/Missachtung von Anweisungen der Polizei, Fahren unter dem Einfluss von Drogen, Alkohol und anderen Substanzen, Fahren ohne gültigen Führerschein, selbstverschuldete Unfälle/versuchter Selbstmord und ähnliche Ausschlüsse für Versicherungsansprüche.