Tromso Langnes Airport (TOS) Fahrzeugvermietung
Tromso 9016
Eine Reservierung vornehmen
Details zur Station
Flyplassveien 31, Tromso 9016, NO
Service an der Station
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Wichtige Fakten und Richtlinien
Zusätzliche Fahrer können für 50,00 NOK inkl. Steuern pro Tag hinzugefügt werden. Nicht autorisierte Fahrer sind für alle Schäden am Mietfahrzeug von National sowie für alle Schäden, die durch das Mietfahrzeug von National verursacht werden, in vollem Umfang verantwortlich. Die auf der Reservierung angegebene Person gilt als Hauptfahrer. Sie sollte bei der Abholung zugegen sein und ist für alle Gebühren im Zusammenhang mit der Anmietung verantwortlich.
Die Abholung außerhalb der Geschäftszeiten wird für alle Fahrzeugklassen 12 Stunden im Voraus während der Öffnungszeiten und zusammen mit der Flugnummer und den Kontaktinformationen des Kunden bestätigt (Mobiltelefonnummer und E-Mail-Adresse). Stellen Sie sicher, dass Ihr Mobiltelefon nach der Landung eingeschaltet ist, um eine SMS mit Anweisungen zur Abholung zu erhalten. Informationen zur Station finden Sie unter „Informationen zur Station“. Bei Abholung außerhalb der Geschäftszeiten werden 500,00 NOK (inkl. Steuern) berechnet. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten ist kostenlos.
Verspätungen: Wenn Sie bei einer Reservierung eine Abholstation angeben, innerhalb einer Stunde nach der angegebenen Abholzeit jedoch nicht am angegebenen Abholort für das Mietfahrzeug erscheinen (oder wenn die Station vorher aufgrund der Öffnungszeiten schließt), verfällt die Reservierung.
Wenn Sie jedoch mit dem Flugzeug ankommen und Ihre Flugdetails (einschließlich der Fluggesellschaft und der Flugnummer) mitgeteilt haben, bleibt die Reservierung bis eine Stunde nach dem Landen des Flugzeugs bestehen. Im Falle von Flugverspätungen, bei denen die neue Ankunftszeit außerhalb der Öffnungszeiten des Abholorts liegt, bleibt die Station geöffnet, sofern die Fluggesellschaft die Verspätung und die neue Ankunftszeit bekannt gegeben hat. Für die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten stellt die Hinterlegung der Schlüssel und des Mietvertrages in einem Schlüsselfach (bestimmt für die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten) kein Ende der Anmietung dar. Sie haften für alle Schäden, bis ein Mitarbeiter von National das Fahrzeug in Besitz nimmt, wenn die Station geöffnet wird.
Das Mindestalter für Anmietungen von National Norwegen beträgt 18 Jahre. Kunden müssen mindestens ein Jahr Fahrerfahrung haben. Für alle Fahrer im Alter von 18 bis 24 Jahren fällt eine Zusatzgebühr für junge Fahrer in Höhe von 100,00 NOK inkl. Steuern pro Tag an. Die Höchstgebühr beträgt 1.000,00 NOK. Alle Mietwagen-Fahrzeugklassen sind für Mieter im Alter von 18 bis 99 Jahren verfügbar.
Fahrzeuge dürfen nur in Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, in die Schweiz, nach Spanien, Tschechien oder im Vereinigten Königreich gefahren werden. Fährüberfahrten sind mit dem Fahrzeug nicht erlaubt. Für grenzüberschreitende Fahrten wird eine Gebühr von 250,00 NOK pro Tag erhoben. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, mit dem Fahrzeug das Land zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar. Es fällt eine Strafgebühr von 10.000,00 NOK an.
Derzeit nicht in Norwegen erhältlich.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) ist eine optionale Absicherung, die die Haftung des Mieters bei Beschädigung und/oder Diebstahl des Fahrzeugs reduziert. Wenn die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser Schutz erworben werden.
Die Selbstbeteiligung beträgt standardmäßig 10.000,00 NOK für alle Fahrzeugkategorien und deckt Folgendes ab:
– Haftpflichtversicherungsschutz
– Haftungsbeschränkung
– Diebstahlschutz
Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung weiter senken möchten, können Sie die Super-Haftungsbeschränkung erwerben und die Selbstbeteiligung auf 3.000,00 NOK senken.
Bitte klicken Sie auf den Link unten, um sich genauer über die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren:
https://paretoforsikringsmegling.no/insurance-norway-in-tryg-forsikring
Der optionale Tankservice (FSO) wird zum Zeitpunkt der Abreise angeboten, und der Preis hängt von der Tankgröße des Fahrzeugs ab. Erkundigen Sie sich bitte beim Mitarbeiter am Schalter.
Die Insassenunfallversicherung deckt Fahrer und Mitfahrer ab und bietet im Falle eines Verkehrsunfalls Entschädigung bei Behinderung, medizinischen Kosten oder Tod.
Bitte klicken Sie auf den Link unten, um sich genauer über die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren:
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Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, Visa oder Mastercard, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Debitkarten, Prepaidkarten, Bargeld und Schecks werden nicht akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Für alle Fahrzeugklassen beträgt die Kaution 3.000 NOK.
Die Pannenhilfe (RAP) ist eine optionale Absicherung, die vom Mieter ausgewählt werden kann. RAP befreit den Kunden aus der finanziellen Haftung für Pannen wie Reifenpannen, leere Kraftstofftanks oder Aussperrungen. RAP deckt keine selbst zugefügten Situationen wie das falsche Betanken des Fahrzeugs und hebt nicht den Selbstbehalt des Mieters bei Schäden oder Diebstahl auf, unabhängig vom Schutz, der zum Zeitpunkt der Abholung gewählt wurde. Kunden, die mit dem Fahrzeug das Land verlassen, sind verpflichtet, RAP zu erwerben. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anmietungen einhalten, um die Leistungen von RAP in Anspruch nehmen zu können.
Zum Zeitpunkt der Abholung muss der Kunde einen nationalen Führerschein vorlegen, der in dem Land, in dem das Fahrzeug abgeholt wird, gültig ist. In Norwegen gelten alle nationalen EU-Führerscheine. Die Fahrerlaubnis muss zu Beginn der Anmietung seit mindestens 12 Monaten behördlich ausgestellt sein. Ältere Führerscheine (Vorgänger des EU-Führerscheins) sollten in lateinischer Schrift ausgestellt sein und den internationalen Vermerk „Permis De Conduire“ aufweisen.
Für alle Mieter, die keine Staatsbürger der EU sind, ist ein internationaler Führerschein (International Driving Permit, IDP) erforderlich. Der IDP muss zusammen mit dem nationalen Führerschein vorgelegt werden. Ein IDP ist nicht erforderlich, wenn der Kunde im Besitz eines Führerscheins von Australien, Kanada, Island, Norwegen, Neuseeland, der Schweiz oder der USA ist. Es gelten besondere Anforderungen hinsichtlich der Führerscheine der Volksrepublik China und jener aus Vietnam. Bitte wenden Sie sich an Ihre Botschaft, um Näheres zu erfahren.
Passinformationen: Mieter aus Ländern, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben (einschließlich Island, Norwegen und Schweiz), müssen am Mietschalter einen gültigen Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis vorlegen.
Alle anderen Mieter müssen als Identitätsnachweis einen gültigen internationalen Reisepass – mit den entsprechenden Informationen in lateinischer Schrift – am Mietschalter vorlegen. Die oben genannten Bedingungen gelten auch für alle zusätzlichen Fahrer, sofern vorhanden.
Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und im Mietpreis inbegriffen. Die Höhe der Haftpflichtversicherung pro Unfall für Personenschäden oder Todesfälle ist nicht begrenzt. Die Haftpflichtversicherung deckt pro Unfall Sachschäden mit bis zu 10 Mio. NOK ab. Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Haftpflichtversicherung deckt keine Verletzungen beim Fahrer des Mietfahrzeugs ab. Abgesichert sind Dritte sowie Mitfahrer. Sie deckt auch nicht das Eigentum des Mieters oder Schäden an einem mit dem Mietfahrzeug verbundenen Gefährt ab (z. B. Wohnwagen oder Anhänger).