Fort de France International Airport (FDF) Fahrzeugvermietung
Fort De France 97200
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Details zur Station
Aeroport Du Lamentin, Fort De France 97200, MQ
Stationen in der Nähe
Hotel Amyris Quartier Desert Sainte Luce 97228 MQ +596 596 62 31 55
Wichtige Fakten und Richtlinien
Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Voraussetzungen für eine Anmietung erfüllen. Zusätzliche Fahrer müssen sich gemeinsam mit dem Hauptfahrzeugmieter am Schalter vorstellen. Zusätzliche Fahrer müssen die Mietvereinbarung unterzeichnen. Für zusätzliche Fahrer wird möglicherweise eine zusätzliche Gebühr pro Anmietung erhoben. Zusätzliche Fahrer müssen zum Zeitpunkt der Anmietung einen gültigen Führerschein vorlegen.
Das Mindestalter für die Anmietung von Kleinst- und Kompaktwagen mit zwei bis vier Türen beträgt 21 Jahre. Das Mindestalter für die Anmietung von Elektro-Kleinwagen, Minivans (klein), Kompaktwagen, Kompakt-Minivans und Mittelklassewagen mit Automatik beträgt 23 Jahre. Für alle anderen Fahrzeugklassen beträgt das Mindestalter für eine Anmietung 25 Jahre. Es gibt kein Höchstalter.
Für Fahrer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren wird eine zusätzliche Tagesgebühr erhoben.
Es wird empfohlen, nach Abschluss der Buchung die lokal geltenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu prüfen.
Die Haftungsbeschränkung (CDW1) ist keine Versicherung. Der Erwerb der CDW1 ist optional und keine Voraussetzung für die Anmietung eines Fahrzeugs.
Sie können die optionale CDW1 gegen eine zusätzliche Gebühr erwerben. Der Erwerb der CDW1 begrenzt die finanzielle Haftung des Mieters bei Verlust oder Beschädigung des Mietfahrzeugs. Der höchste im Falle eines dieser Vorfälle zu zahlende Selbstbeteiligungsbetrag liegt bei 1600,00 EUR. Die maximale Selbstbeteiligung variiert je nach gemieteten Fahrzeug. Bitte fragen Sie zum Zeitpunkt der Anmietung nach dem jeweils gültigen Selbstbeteiligungsbetrag. Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung reduzieren oder ganz aufheben möchten, fragen Sie die Mitarbeiter der Vermietstation bei der Abholung Ihres Fahrzeugs nach entsprechenden Möglichkeiten.
Je nach Fahrzeugklasse liegt die Selbstbeteiligung zwischen 750,00 EUR und 1.600,00 EUR. Wenn die CDW1 nicht erworben wird, haftet der Mieter für die gesamte Höhe der Kosten für Schäden am Fahrzeug.
Inländische Einwegvermietung wird mit 30 EURO pro Anmietung berechnet.
Als Kunde können Sie wählen, wie Sie den Kraftstoff bezahlen möchten.
Option 1 – Wir tanken auf.
Mit dieser Option kann der Mieter nach der Rückgabe den verbrauchten – aber nicht ersetzten – Kraftstoff bezahlen. Der Preis pro Liter liegt in diesem Fall über dem lokalen Kraftstoffpreis. Es wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.
Option 2 – Sie tanken auf.
Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.
Die Mietfahrzeuge dürfen nur in Martinique gefahren werden.
Die Persönliche Unfallversicherung (PAI) ist optional und kann bei der Abholung erworben werden. Sie begrenzt die Haftung des Mieters bei Personenschäden, die durch Unfälle während der Gültigkeitsdauer der Mietvereinbarung verursacht werden.
Zum Zeitpunkt der Anmietung müssen ein Reisepass und eine auf den Namen des Mieters ausgestellte Kreditkarte vorgelegt werden.
Akzeptierte Kreditkarten: American Express, MasterCard und VISA.
Bei der Abholung des Fahrzeugs wird die Kreditkarte des Kunden mit folgenden Beträgen belastet. Dieser Autorisierungsbetrag wird ggf. für Fahrzeugschäden oder Säumnis- bzw. nachträgliche Gebühren verwendet, die während der Mietdauer entstehen.
Autorisierungsbeträge:
750,00 EUR für Kleinstwagen mit Automatik und Kleinwagen mit Schaltgetriebe (2-Türer)
850,00 EUR für Kleinwagen mit Schaltgetriebe (4-Türer)
1050,00 EUR für Elektro-Kleinwagen, Kompaktwagen mit Schaltgetriebe und Automatik, Minivans (klein) und Mittelklassewagen mit Automatik
1300,00 EUR für Standardwagen mit Automatik, Kompakt-Minivans (5–7 Sitze)
1600,00 EUR für Standardtransporter mit Schaltgetriebe (9-Sitzer)
Debitkarten (Visa, Electron, Mastercard, Maestro, American Express, Blu etc.) gelten nicht als Kreditkarten und können nicht zur Zahlung verwendet werden. Auch Prepaid-Karten, E-Karten oder Mosaic-Karten sowie Schecks oder Reiseschecks sind keine akzeptierten Zahlungsformen.
An dieser Station ist keine Barzahlung möglich.
Die Bestimmungen der Station in Bezug auf das Mindestalter müssen eingehalten werden.
Mieter müssen einen gültigen Führerschein aus dem Herkunftsland oder einen internationalen Führerschein vorlegen.
Alle gültigen Führerscheine müssen in lateinischer Schrift und auf den Vor- und Nachnamen des Mieters ausgestellt sein (griechische Führerscheine im EU-Format werden akzeptiert). Es werden nur Originaldokumente akzeptiert. Der Mieter muss mindestens seit einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Internationale Führerscheine sind nur in Verbindung mit dem ursprünglichen, lokal ausgestellten Führerschein gültig. Führerscheine aus China werden nur akzeptiert, wenn sie dem Übersetzungsdienst von National China vorgelegt werden. Der Mieter muss einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen und eine private Festnetznummer angeben. In Frankreich ansässige Personen müssen einen Nachweis ihres Wohnsitzes vorlegen (Mobilfunkrechnungen werden akzeptiert).
Der Mieter muss zum Zeitpunkt der Anmietung eine auf den Namen des Mieters ausgestellte Kreditkarte eines gängigen Anbieters vorlegen.
Fahrer aus anderen Ländern müssen einen gültigen Führerschein aus ihrem Herkunfts- bzw. Wohnsitzland vorlegen. Wenn der Führerschein nicht auf Englisch oder in lateinischer Schrift ausgestellt ist, empfiehlt sich zusätzlich ein internationaler Führerschein. Wenn der Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist, muss ein internationaler Führerschein vorgelegt werden. Die Vorlage einer notariell beglaubigten englischen Übersetzung ist zulässig.