Toshima Ikebukuro Train Station Fahrzeugvermietung
Toshima Ku 171 0021
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Details zur Station
1 5 4 Nishi Ikebukuro, Toshima Ku 171 0021, JP
Stationen in der Nähe
5 2 1 Haneda Ota Ku 144 0043 JP +81 50-1712-2661
5 6 1 Shinjuku Shinjuku Ku 160 0022 JP +81 50-1712-2676
6 12 4 Nishi Shinjuku Shinjuku Ku 160 0023 JP +81 50-1712-2674
2 13 1 Yoyogi Shibuya Ku 151 0053 JP +81 50-1712-2673
Wichtige Fakten und Richtlinien
Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mindestanforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer müssen sich gemeinsam mit dem Hauptmieter am Schalter vorstellen. Zusätzliche Fahrer müssen die Mietvereinbarung unterzeichnen.
Reservierungen außerhalb der Geschäftszeiten sind nicht verfügbar.
Das Mindestalter für das Mieten eines Fahrzeugs beträgt 20 Jahre. Es gibt kein Höchstalter. Für Fahrer im Alter von unter 25 Jahren fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
Die Fahrzeuge sind außerhalb Japans nicht zugelassen.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist im Preis für alle Fahrzeuge enthalten. Dieses Produkt schützt den Mieter bei Schäden, die durch Unfälle, Brand oder Vandalismus, Diebstahl oder versuchten Diebstahl des Fahrzeugs oder eines seiner Teile entstehen.
Im Falle eines Verstoßes, wie z. B. bei Alkohol- oder Drogenkonsum oder anderem Missbrauch gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen, haftet der Mieter in voller Höhe für den Schaden. Der Mieter muss jeden Unfall/Vorfall der örtlichen Polizei und der zuständigen Unfallaufnahmestelle von Nippon Rent-A-Car vor Ort melden. Wenn kein Bericht erstellt wurde, greift die Versicherung/Deckung nicht. Im Falle von Fahrlässigkeit, wie beispielsweise dem Nichtergreifen von Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug sicher ist, haftet der Mieter in voller Höhe für den Schaden. Wenn ein Fahrzeug aufgrund eines Verkehrsunfalls, Diebstahls, Ausfalls, Vandalismus oder sonstiger Ursachen, die nicht auf Nippon Rent-A-Car zurückzuführen sind, repariert oder gereinigt werden muss, kann dem Kunden als Teil der Entschädigung für den durch die Reparatur- oder Reinigungsarbeiten verursachten Ausfall eine Ausfallgebühr (Non-Operation Charge; NOC) berechnet werden. Hierfür gilt ein festgesetzter Betrag, unabhängig von der Schwere des Schadens oder der benötigten Zeit für die Reparatur oder Reinigung. Wenn das Fahrzeug zum ursprünglich geplanten Standort zurückgebracht wird, beträgt die Gebühr 20.000 JPY. In allen anderen Fällen beträgt die Gebühr 50.000 JPY.
Lieferung und Abholung sind an den meisten Stationen nicht verfügbar. An einigen ländlich gelegenen Stationen wird ein Abholservice angeboten, der jedoch im Voraus gebucht werden muss. Im Feld „Anmerkungen“ der Reservierung müssen alle erforderlichen Details enthalten sein.
Alle Einwegmieten müssen im Voraus gebucht werden und richten sich nach der Verfügbarkeit. Einwegmieten sind an allen Stationen zulässig. Das Fahrzeug kann jedoch nur an ausgewählten Stationen zurückgegeben werden. Für Einwegmieten fällt eine spezielle Rückgabegebühr an.
Diese Option ist nicht verfügbar. Vor der Rückgabe muss das Fahrzeug an einer dafür vorgesehenen Tankstelle aufgetankt werden. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben, berechnet Nippon Rent-A-Car der Mieterin bzw. dem Mieter eine vorgeschriebene Tankfüllung auf der Grundlage der gefahrenen Kilometer oder des Stands der Tankanzeige. Diese Gebühr kann eventuell höher sein als der Preis an einer Tankstelle.
Die Insassenunfallversicherung (PAI) ist im Preis für alle Fahrzeuge enthalten. Sie bietet eine Deckung von bis zu 30 Mio. JPY pro Person. Für Verletzungen von Fahrern/Mitfahrern (einschließlich Todesfällen und bleibenden Behinderungen) wird eine Entschädigung gezahlt, wobei diese unabhängig von dem Verschulden bzw. der Verantwortlichkeit des Fahrers ist. Die Insassenunfallversicherung (PAI) deckt Ambulanz-, Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten für Fahrer und Mitfahrer im Fahrzeug ab. Die maximale Deckungssumme beträgt 30 Mio. JPY pro Person.
Vorzulegen sind ein Reisepass und eine gedeckte Kreditkarte, die auf den Namen des Mieters ausgestellt ist. Die Unterschrift auf der Rückseite muss mit dem auf der Karte aufgedruckten Namen übereinstimmen. Bei einer Online-Transaktion durch den Mieter müssen Name und Nummer auf der Kreditkarte mit dem Namen und der Nummer übereinstimmen, die für die Online-Transaktion gespeichert wurden.
Anerkannte Kreditkarten: MasterCard®, VISA®, American Express®, Diners Club International, JCB
Bei der Anmietung wird die Kreditkarte mit einem Autorisierungsbetrag in Höhe der Kosten der Anmietung belastet. Dieser Autorisierungsbetrag wird ggf. für Fahrzeugschäden oder Säumnisgebühren verwendet. Der zu zahlende Betrag wird angepasst, sobald die Mietvereinbarung endet.
Debit-/Scheckkarten werden an dieser Station nicht akzeptiert. Als Debit-/Scheckkarten gelten alle Karten außer Kreditkarten.
An dieser Station ist keine Barzahlung möglich.
Alle Fahrer müssen die Bestimmungen der jeweiligen Station in Bezug auf das Mindestalter einhalten.
Mieter müssen zum Zeitpunkt der Anmietung eine auf den Namen des Mieters ausgestellte Kreditkarte eines gängigen Anbieters vorlegen.
Die unten aufgeführten Lizenzen werden akzeptiert:
1. Internationaler Führerschein gemäß dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 19. September 1949 (Höhe: 148 mm, Breite: 105 mm)
2. Zulässige japanische Übersetzung eines in der Schweiz, in Deutschland, Frankreich, Taiwan, Belgien oder Monaco ausgestellten Führerscheins.
3. Japanischer Führerschein
Mit Ausnahme von Nr. 3 muss bei der Abholung ein Reisepass vorgelegt werden.
Diese Station akzeptiert keine notariell beglaubigten chinesischen Führerscheine.
Roadside Plus (RSP) steht allen Kunden zur Verfügung. RSP umfasst Pannenhilfe bei Reifenpannen, Kraftstoffdienst, Schlüsseldienst, Starthilfe und Deckung bei Schäden an den Radkappen.
Die Haftpflichtversicherung (TPL) ist jeweils im Preis inbegriffen. Sie bietet unbegrenzte Deckung bei Körperverletzung/Todesfällen. Die Haftungsbeschränkung (TPL) beinhaltet eine Deckung von bis zu 30 Mio. JPY für den Kunden. Dies erfüllt oder übertrifft die minimalen finanziellen Haftungsbeschränkungen gemäß den geltenden Bestimmungen zur finanziellen Haftung beim Führen eines Kraftfahrzeugs im entsprechenden Land. Der Haftpflichtschutz (TPL) gilt, sofern keiner der in der Mietvereinbarung genannten Ausnahmegründe für die in der Mietvereinbarung festgelegte Deckung vorliegt.