Cork Airport (ORK) Fahrzeugvermietung
Cork, M 0
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Details zur Station
Cork Airport Terminal, CO CORK, Cork, M 0, IE
Service an der Station
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Wichtige Fakten und Richtlinien
Zusätzliche Fahrer müssen alle Mieteranforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können der Mietvereinbarung hinzugefügt werden, wenn sie eine beliebige Station besuchen und ihren Führerschein vorlegen. An Flughafenstationen wird ein täglicher Zuschlag von 11,90 EUR und an allen anderen Stationen ein Zuschlag von 9,99 EUR erhoben.
Bitte stellen Sie die Fahrzeuge auf den ausgewiesenen Parkplätzen ab und werfen Sie die Schlüssel in die Rückgabekästen bei den Mietschaltern im Terminal.
Mieter müssen seit mindestens acht Jahren befähigt sein, einen Führerschein zu besitzen. Zur Anmietung von Kleinbussen und Transportern müssen Mieter seit mindestens 11 Jahren und zur Anmietung von Fahrzeugen der Premiumklasse seit mindestens 13 Jahren befähigt sein, einen Führerschein zu besitzen. Es gelten keine zusätzlichen Zuschläge.
Fahrzeuge können in Nordirland und auf dem britischen Festland gefahren werden. Fahrten auf das europäische Festland sind nicht erlaubt.
Für Reisen auf das britische Festland wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 170,25 EUR erhoben. An allen Flughafenstationen beträgt diese Gebühr 202,60 EUR. Reisen nach Nordirland sind gebührenfrei.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, mit dem Fahrzeug auf das britische Festland zu reisen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen.
Die Haftungsbeschränkung (DW) reduziert die Haftung des Mieters bei Beschädigung und Diebstahl des Fahrzeugs. Ist die Haftungsbeschränkung (DW) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter vollständig für das Fahrzeug. DW ist zum Kauf erhältlich und reduziert die entsprechende Selbstbeteiligung. Sofern in der Reservierung enthalten, beträgt die Selbstbeteiligung für jeden Schadenfall 2.000,00 EUR bei Kleinstwagen und Kleinwagen mit Schaltgetriebe. Für alle anderen Fahrzeuge gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 2.700,00 EUR. Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (DW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist keine Versicherung.
Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an damageclaim@em.com oder telefonisch unter 00 353 1 800 812 781.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Der Haftungsausschluss ist eine optionale Deckung, um die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten (siehe Konditionen der Haftungsbeschränkung) bei Klein- und Kompaktwagen auf 100 EUR, bei Premiumfahrzeugen auf 500 EUR und bei allen anderen Fahrzeugen auf 250 EUR zu reduzieren. Sie sollten überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wenn Sie den Haftungsausschluss ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen. Der Haftungsausschluss ist keine Versicherung.
Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis plus einer Tankgebühr von 15,00 EUR. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.
Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet.
Kilometerleistung – Für alle Fahrzeuge gelten unbegrenzte Kilometer.
Für Lieferwagen und Anmietungen von mehr als 35 Tagen beträgt die Mehrwertsteuer 21%.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Für alle Fahrzeuge ist eine Kaution von 250,00 EUR erforderlich. Debitkarten wie Visa Electron, VPay und Maestro, Bargeld, Schecks, Prepaidkarten, Diners Club- und Discover Card-Karten werden nicht akzeptiert.
Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionaler 24-Stunden-Notdienst, der die Kosten der Reifen- und Glasreparatur oder deren Austausch beinhaltet, sofern es sich nicht um einen Teil einer größeren Reparatur handelt. Ebenfalls abgedeckt werden die Kosten für Ersatzschlüssel und alle Abschlepp- und Anfahrtsgebühren, die aufgrund eines Verschuldens des Mieters anfallen.
Der Pannenschutz (RAP) greift nicht, wenn ein Verstoß gegen die Mietvereinbarung vorliegt oder wenn der falsche Kraftstoff verwendet wird. Der Mieter zahlt eine Pauschalgebühr, die alle Pannendienste abdeckt. Vor dem Kauf des Pannenschutzes (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob eine private Versicherung ausreicht, um diese Gebühren abzudecken. Wird der Pannenschutz (RAP) abgelehnt, muss der Mieter die entsprechenden Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.
Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen (digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert).Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.
Alle Mieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Führerschein, Reisepass oder Personalausweis. Personen, die nach Irland reisen, müssen auch einen Nachweis über die Rückreise und die Unterkunft in Irland vorlegen.
Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.