Kos Island International Airport (KGS) Fahrzeugvermietung
Kos 85302
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Details zur Station
Airport Roundabout, ANTIMACHIA, Kos 85302, GR
Service an der Station
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Wegbeschreibung
Diese Vermietstation unterstützt auch die Anlieferung und Abholung am Flughafen Kos mit Meet-and-Greet. Kunden können diesen Service vereinbaren, indem sie sich unter 30 22423 07487 an unsere Station wenden. Eine entsprechende Anfrage muss 24 Stunden im Voraus erfolgen und die jeweiligen Fluginformationen beinhalten. Bei der Ankunft am Flughafen werden Kunden in der Ankunftshalle von einem Mitarbeiter mit Plakat erwartet, der sie in Empfang nimmt und ihre Anmietung betreut. Dieser Service ist kostenlos.
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Georgiou PapandreouPSALIDI Kos 85300 GR +30 2242 030445
Wichtige Fakten und Richtlinien
Zusätzliche Fahrer müssen alle Mieteranforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können bei jeder Vermietstation zum Vertrag hinzugefügt werden. Die tägliche Gebühr pro zusätzlichem Fahrer beträgt 4,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer und Flughafengebühr.
Dies ist ein Service auf Anfrage, der zur Zeit Ihrer Reservierung oder per E-Mail an reservations@enterprise.gr angefordert werden sollte.
Die Gebühr für den Service außerhalb der Geschäftszeiten beträgt 40,00 EUR ohne MwSt. und Flughafengebühr und muss am Schalter entrichtet werden.
Das Mindestalter für die Anmietung ist 21. Jüngere Fahrer können Kleinst- und Kleinwagen sowie Fahrzeuge aller anderen Kategorien gegen einen Aufpreis von 11,70 EUR pro Tag (ohne Flughafengebühr) mieten. Für Fahrer ab 23 Jahren gibt es keine Beschränkungen oder Zuschläge. Mieter über 75 können alle Fahrzeuge gegen einen Zuschlag von 11,70 EUR pro Tag ohne Flughafengebühr mieten.
Dieser Service ist auf Anfrage an bestimmten Stationen in Griechenland verfügbar und muss 5 Werktage vor Beginn der Anmietung schriftlich genehmigt werden. Um grenzüberschreitende Reisen zu vereinbaren, senden Sie bitte eine E-Mail an reservations@enterprise.gr. Sie erhalten eine schriftliche Genehmigung.
Fahrzeuge können in Andorra, Österreich, Belgien, Bulgarien, Bosnien, Kroatien, Tschechien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Deutschland, Großbritannien, Ungarn, Irland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Nordmazedonien, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Serbien, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz und im Vatikan gefahren werden.
Fahrzeuge müssen an der vereinbarten Station in Griechenland zurückgegeben werden.
Die fälligen Zuschläge müssen am Mietschalter bezahlt werden. Die Zuschläge betragen 90,00 EUR zzgl. MwSt. und Flughafengebühr pro Anmietung und 30,00 EUR zzgl. MwSt. und Flughafengebühr für jeden Miettag für die Fahrzeugklassen Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompaktwagen und Mittelklassewagen. Alle anderen Fahrzeugklassen stehen nicht für grenzüberschreitende Fahrten zur Verfügung.
Die Fahrzeuge sind von der Haftpflichtversicherung TPI abgedeckt, solange sie innerhalb der Grenzen des Landes gefahren werden, für das sie ausgestellt wurde, und keine anderen Versicherungen für die Vermietung außerhalb Griechenlands verfügbar sind. Pannenhilfe während der Fahrt im Ausland ist nicht verfügbar. Die Kosten für die Rückführung des Fahrzeugs nach Griechenland werden vom Fahrer übernommen. Ein Ersatzfahrzeug kann außerhalb der griechischen Grenzen nicht angeboten werden.
Bei einer Anmietung über 1 Monat werden ein Zuschlag von 90,00 EUR zzgl. MwSt. und Flughafengebühr und eine Gebühr von 30,00 EUR zzgl. MwSt. und Flughafengebühr für jeden Miettag erhoben.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) reduziert die Haftung des Mieters bei Beschädigung oder Diebstahl des Fahrzeugs, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird.
Ist die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Reservierung enthalten, kann sie am Mietschalter erworben werden. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Mietvereinbarung enthalten ist oder abgelehnt wird, haftet der Mieter für die Gesamtkosten der Schäden am Fahrzeug oder den gesamten Wert des Fahrzeugs im Falle eines Verlusts oder Diebstahls.
Wenn sie erworben wird oder in der Mietvereinbarung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung für die Fahrzeugkategorien Kleinst-, Klein- und Kompaktwagen auf 1.000,00 EUR, für Fahrzeuge der Mittelklasse und Standardfahrzeuge 1.250,00 EUR, für alle Fahrzeuge der Oberklasse und alle kommerziellen Transporter 1.750,00 EUR und für alle Fahrzeuge der Premiumklasse und Luxusklasse auf 2.500,00 EUR. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung, Verlust, ausbleibender Rückgabe oder Diebstahl eines Fahrzeugs fällig.
Bei Beschädigung oder Diebstahl wird dem Mieter eine Verwaltungsgebühr von 25,00 EUR zzgl. MwSt. und Flughafengebühr berechnet. Diese Gebühr wird unabhängig davon erhoben, welche Partei der Verursacher ist.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.
Liefer- und Abholservice sind auf Anfrage möglich. Bitte senden Sie Ihre Anfrage vor Ihrer Ankunft an reservations@enterprise.gr. Für Lieferungen und Abholungen innerhalb eines Radius von 15 Kilometern wird eine Pauschalgebühr von 21,06 EUR zzgl. Flughafengebühr erhoben, die am Mietschalter bezahlt werden muss. Bei Entfernungen über 15 km wird eine zusätzliche Gebühr von 0,82 EUR pro Kilometer zzgl. Flughafengebühr erhoben.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einwegmieten an. Einwegmieten müssen bei der Buchung angefordert werden. Nicht autorisierte Einwegmieten werden am Ende der Anmietung in Rechnung gestellt. Die Einweggebühr muss am Mietschalter bezahlt werden. Einwegmieten zwischen dem griechischen Festland und den griechischen Inseln sind nicht zulässig. Im Nachfolgenden finden Sie eine Übersicht über die Gebühren für die gängigsten Routen.
Für Einwegmieten zwischen Stationen auf Kreta wird eine Gebühr von 58,50 EUR zzgl. Flughafengebühr berechnet.
Für Einwegmieten zwischen dem Flughafen Korfu und Korfu Acharavi wird eine Gebühr von 40,95 EUR zzgl. Flughafengebühr berechnet.
Für Einwegmieten zwischen dem Flughafen Athen und den Innenstadtstationen von Athen wird eine Gebühr von 21,06 EUR zzgl. Flughafengebühr berechnet.
Für Einwegmieten zwischen Stationen in Thessaloniki und Chalkidiki wird eine Gebühr von 117,00 EUR zzgl. Flughafengebühr berechnet.
Für Einwegmieten zwischen den Stationen von Athen und Ioannina wird eine Gebühr von 351,00 EUR zzgl. Flughafengebühr berechnet.
Für Einwegmieten zwischen der Station von Thessaloniki und der Station am Flughafen Kavala oder der von Volos wird eine Gebühr von 175,50 EUR zzgl. Flughafengebühr berechnet.
Für die folgenden Strecken wird eine Gebühr von 234,00 EUR zzgl. Flughafengebühr berechnet:
Von einer der Stationen von Athen zur der am Flughafen Thessaloniki
Von einer der Stationen von Athen zur der von Patra
Von einer der Stationen von Athen zur der von Volos
Von einer der Stationen von Athen zur der von Ioannina
Für Informationen zu anderen Strecken und Gebühren senden Sie bitte vor Ihrer Ankunft eine Anfrage an reservations@enterprise.gr.
Mieter müssen das Fahrzeug mit dem gleichen Kraftstofffüllstand wie bei der Abholung zurückgeben. Wenn das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstofffüllstand zurückgegeben wird, wird dem Mieter basierend auf der verwendeten Kraftstoffmenge eine Servicegebühr für die Betankung berechnet. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer jeweiligen Station.
Abdeckung des Fahrers des Fahrzeugs bei Tod oder vollständiger oder teilweiser Behinderung aufgrund eines Unfalls, in den er beim Fahren des Mietwagens verwickelt war, bis zu einer Summe von 15.000,00 EUR.
Die folgenden Karten sind akzeptierte Zahlungsarten und sind für alle Anmietungen bei der Abholung des Fahrzeugs erforderlich. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein.
*Visa (Kredit- und Debitkarten).
*MasterCard (Kredit- und Debitkarten).
*American Express (außer Alexandroupolis, Parga, alle Stationen und Hotels in Korfu Stadt, Milos, Zakynthos, Patra, Chania Stadt, Rethymno, alle Stationen auf Samos, alle Stationen auf Lesbos/Mytilini, Kos, Kavala, Thassos).
*UnionPay (außer Alexandroupolis, den Stationen in Chalkidiki, Kos, Milos, alle Stationen auf Lesbos/Mytilini, Patra, Santorin, Ioannina, Kavala, Thasos, Volos, Skiathos, Skopelos, Allonisos und Zakynthos).
*Prepaid-Karten (nur mit Visa- oder MasterCard-Logo)
Revolut Karten werden nicht akzeptiert.
Der Fahrer ist bei Erhalt des Fahrzeugs dafür verantwortlich, den Mietbetrag und alle vor Ort erworbenen Zusatzprodukte zu bezahlen.
Der Garantiebetrag wird auf einer gültigen Kredit- oder Debitkarte des im Vertrag genannten Fahrers oder Mitfahrers gesperrt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Station vor Ort.
Bei Abholung wird der Garantiebetrag auf der Kredit- oder Debitkarte des Mieters gesperrt und steht erst nach Ablauf der Anmietung wieder zur Verfügung (Es findet keine Abbuchung von Ihrem Konto statt). Der Garantiebetrag wird von der Bank des Karteninhabers nach Ende der Anmietung wieder freigegeben. Der Zeitpunkt der Freigabe obliegt vollständig der Bank des Karteninhabers. Wir sind nicht für unzureichende Kontodeckung oder Bankgebühren in diesem Zusammenhang verantwortlich.
Garantieleistungen:
Fahrzeugklassen: KLEINSTWAGEN, KLEINWAGEN, KOMPAKTWAGEN, MITTELKLASSEWAGEN: 290,00 EUR
Fahrzeugklassen: STANDARDWAGEN, OBERKLASSEWAGEN, TRANSPORTER: 390,00 EUR
Fahrzeugklassen: PREMIUMKLASSE, LUXUSKLASSE, ELEKTROFAHRZEUG ELITE: 1.000,00 EUR
Pannenhilfe rund um die Uhr ist in ganz Griechenland verfügbar.
Ausschlüsse: Starthilfe, Notbetankung bei Fahrzeugen, die aufgrund von leerem Tank liegengeblieben sind, Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugschlüssels, Vor-Ort-Unterstützung bei Reifenpannen, Abschleppdienste, gewaltsame Öffnung des Fahrzeugs, wenn sich die Schlüssel im Fahrzeuginneren befinden.
Die Telefonnummer der Pannenhilfe wird dem unterzeichnenden R.A. mitgeteilt und/oder vom Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs bereitgestellt. Es wird empfohlen, sich direkt an die Station zu wenden, wenn Pannenhilfe benötigt wird. Wenn der Fahrer nicht asphaltierte Straßen befahren hat und das Fahrzeug dort nicht mehr bewegt werden kann, werden dem Fahrer die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs durch den Pannendienst in Rechnung gestellt.
Dieser Schutz greift nicht, wenn eine Verletzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt oder der falsche Kraftstoff getankt wurde. Die Kosten für den Ersatz des verloren gegangenen oder beschädigten Schlüssels werden dem Fahrer in Rechnung gestellt.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein und einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen und vollwertigen Führerscheins sein.
Mieter mit einem nationalen Führerschein eines EU-Mitgliedstaats (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Niederlande, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden) sowie der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, den USA, Kanada, Australien, Gibraltar, Norwegen, Island oder Liechtenstein benötigen keine internationale Fahrerlaubnis.
Alle nationalen Führerscheine mit lateinischen Zeichen, die von den folgenden Ländern ausgestellt wurden, werden in Griechenland akzeptiert: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bahamas, Bahrain, Weißrussland, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Zentralafrikanische Republik, Chile, Kongo, Costa Rica, Kuba, Ecuador, Nordmazedonien, Georgien, Ghana, Guyana, Indonesien, Iran, Irak, Israel, Elfenbeinküste, Kasachstan, Kenia, Kuwait, Kirgisistan, Liberia, Mexiko, Moldawien, Monaco, Mongolei, Montenegro, Marokko, Nigeria, Nordirland, Norwegen, Pakistan, Peru, Philippinen, Katar, Russland, San Marino, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Seychellen, Südafrika, Südkorea, Tadschikistan, Thailand, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Uruguay, Usbekistan, Venezuela, Vietnam und Simbabwe.
Mieter mit einem gültigen nationalen Führerschein, der von einem Staat ausgestellt wurde, in dem kein internationaler Führerschein ausgestellt wird (z. B. China), benötigen eine beglaubigte Übersetzung ins Englische oder Griechische.
Für alle anderen Länder ist zusätzlich zum nationalen Führerschein ein gültiger internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen.
(Gemäß griechischem Recht erforderlich): Enthalten
Abdeckung Dritter im Falle von Tod oder Körperverletzungen, einschließlich der Mitfahrer des Mietwagens (mit Ausnahme des Fahrers des Mietwagens) und Schäden an den Fahrzeugen der Dritten.
Deckungsgrenze:
A) Personenschäden Dritter bis zu 1.300.000 EUR pro Person und Unfall (mit Ausnahme des Fahrers des Mietfahrzeugs).
b) Sachschaden Dritter bis zu 1.300.000 EUR, einschließlich der Mitfahrer des Mietfahrzeugs pro Unfall (mit Ausnahme des Fahrers des Mietfahrzeugs).