Kuusamo Airport (KAO) Fahrzeugvermietung
Kuusamo 93600
Eine Reservierung vornehmen
Wichtige Fakten und Richtlinien
Zusätzliche Fahrer müssen alle Mieteranforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können bei der Vermietstation zum Vertrag hinzugefügt werden. Es fallen zusätzliche Gebühren an.
Parken Sie das Fahrzeug und verriegeln Sie die Türen. Legen Sie den ausgefüllten Vertrag und die Schlüssel in den Rückgabekasten im Mietwagenbereich im Flughafen. Denken Sie daran, Ihre persönlichen Sachen mitzunehmen.
In Finnland gelten die folgenden Regeln für das Mindestalter und den Besitz eines Führerscheins:
Mindestalter: 19 Jahre für alle Gruppen mit Ausnahme von Premium Wagon PWAR, wo das Mindestalter 25 Jahre beträgt.
Für junge Fahrer im Alter von 19 bis 24 Jahren wird ein Zuschlag von 20 EUR (inkl. MwSt.) pro Anmietung erhoben.
Fahrzeuge dürfen nur in Schweden und Norwegen gefahren werden. Für Grenzübertritte wird eine Gebühr von 60,00 EUR pro Anmietung erhoben. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, mit dem Fahrzeug das Land zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar, für den eine Strafgebühr anfällt.
Service auf Anfrage nur während der Öffnungszeiten der Station verfügbar. Für diesen fällt eine zusätzliche Gebühr von 155,00 EUR (einschließlich MwSt.) pro Lieferung und Abholung im Großraum Helsinki an. Wenden Sie sich bitte direkt an die Vermietstation, um den Liefer- und Abholservice zu arrangieren.
Lieferung und Abholung des Fahrzeugs sind auch außerhalb des Großraums Helsinki in begrenztem Umfang möglich. Weitere Informationen und Preise erhalten Sie direkt von der jeweiligen Station.
One-Way-Anmietungen sind in Finnland möglich (siehe Preisliste). Internationale One-Way-Anmietungen sind nicht zulässig.
Haftungsbeschränkung und Diebstahlschutz (Collision Damage Waiver/Theft Protection, CDWTP) reduziert die Haftung des Mieters bei Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs sowie bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl des Mietfahrzeugs. Ist die Haftungsbeschränkung (CDWTP) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter bis zum vollen Marktwert des Fahrzeuges. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDWTP) nicht in der Reservierung enthalten ist, kann sie optional erworben werden. CDWTP deckt keine Schäden an den Reifen oder der Windschutzscheibe des Fahrzeugs ab. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anmietungen einhalten, um die Leistungen von CDWTP in Anspruch nehmen zu können.
Wenn sie in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung je nach Fahrzeugklasse zwischen 900 EUR und 2.200 EUR. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung eines Fahrzeugs fällig.
Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob eine private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.
Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Abdeckung, die vom Mieter ausgewählt werden kann. Die EP kann nur erworben werden, wenn CDWTP ausgewählt wurde oder in der Reservierung enthalten ist. Durch den Erwerb von EP reduziert sich die Haftung des Kunden bei Schäden an der Karosserie des Mietfahrzeugs, Diebstahl oder versuchtem Diebstahl auf 1000–2000 EUR. Die EP deckt auch Schäden an den Reifen und der Windschutzscheibe des Fahrzeugs ab. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anmietungen einhalten, um die Leistungen von EP in Anspruch nehmen zu können.
Vor dem Erwerb der Super-Haftungsbeschränkung (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz (EP) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist keine Versicherung.
Tankservice: Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt, und das Fahrzeug muss mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums zurückgegeben werden. Wenn das Fahrzeug nicht betankt zurückgegeben wird, berechnen wir eine Servicegebühr von 35,00 EUR (inkl. MwSt.) und für Benzin/Diesel wird ein Festpreis berechnet. Der Festpreis ändert sich entsprechend dem Marktpreis.
Kraftstoffoption: Sie können zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung zu einem Preis kaufen, der dem der regionalen Tankstellen entspricht. Bitte beachten Sie, dass der Preis von der Tankgröße des Fahrzeugs abhängt. Sie müssen den Tank dann nicht vor der Rückgabe auffüllen. Bitte beachten Sie, dass wir nicht in der Lage sind, die Kosten für ungenutzten Kraftstoff zu erstatten. Bitte überprüfen Sie die Verfügbarkeit vor dem Mietzeitraum bei der Mietstation oder spätestens am Schalter, wenn Sie den Mietwagen abholen.
Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von VISA, MasterCard oder American Express, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Prepaidkarten, Debitkarten, Bargeld und Schecks werden nicht akzeptiert. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Für alle Fahrzeugklassen beträgt die Kaution 300,00 EUR. Wird keine auf den Namen des Mieters ausgestellte, ausreichend gedeckte Kreditkarte mit einer gültigen PIN-Nummer vorgelegt, wird die Anmietung abgelehnt.
Die Pannenschutzversicherung (RAP) sorgt für die Fortsetzung der Reise und schützt vor hohen Servicekosten bei folgenden Vorfällen: Abschleppdienste aufgrund von Reifenpanne oder Unfall, Verlust der Fahrzeugschlüssel, liegengebliebenes Fahrzeug und leere Batterie. Die Pannenschutzversicherung (RAP) steht für eine zusätzliche Gebühr von 5 EUR (inkl. MwSt.) pro Tag zur Verfügung. Wenn die Pannenschutzversicherung (RAP) nicht akzeptiert wird, haftet der Kunde für den vollen Preis aller Servicekosten.
Alle Leistungen dürfen nur mit einem Direktanspruch über die 24-Stunden-Pannenhilfe (Tel. +358 20 787 000) bestellt werden. Der Pannenhilfeservice wird von unserem externen Anbieter Autoliitto durchgeführt. Er bestimmt außerdem den Typ und den Umfang des erforderlichen Services, um sicherzustellen, dass der Mieter mobil bleibt. Falls Schäden am Mietfahrzeug auftreten, die nicht durch die Vermietungsfirma im Rahmen der Pannenschutzversicherung abgedeckt werden, haftet der Mieter für diese Schäden.
Die Schutzdeckung für das Fahrzeug umfasst die Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung für Personenschäden. Die maximale Deckung für Sachschäden beträgt 5 Mio. EUR.