Zamora Estacion de Tren Fahrzeugvermietung
49029 Zamora, ZA
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Details zur Station
Estacion De Tren De Zamora, CARRETERA DE LA ESTACION , S N, 49029 Zamora, ZA, ES
Service an der Station
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Wichtige Fakten und Richtlinien
Der Preis für jeden zusätzlichen Fahrer beträgt 14,00 EUR pro Tag, mit einer Höchstgebühr von 140,00 EUR für 10 Tage.
Wenn Sie ein Fahrzeug außerhalb der Öffnungszeiten zurückgeben, parken Sie es bitte neben der Station. Bitte schließen Sie das Fahrzeug ab und werfen Sie die Schlüssel in den Rückgabekasten in der Nähe des Eingangs. Bitte stellen Sie sicher, dass sich keine persönlichen Gegenstände mehr im Fahrzeug befinden, bevor Sie gehen. Die Verantwortlichkeit des Mieters für das Fahrzeug und die Mietgebühren endet erst nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter am folgenden Werktag.
Bei Anmietung eines Fahrzeugs müssen alle Fahrer mindestens 25 Jahre alt sein. Mieter im Alter von 21 bis 24 Jahren können Fahrzeuge und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie Kleinbusse, Kompakt- und Mittelklasse-Transporter mieten. Für Mieter zwischen 21 und 24 Jahren fällt ein Zuschlag in Höhe von 23,00 EUR pro Tag an.
Gegen eine Gebühr für die Grenzüberschreitung können die Fahrzeuge zudem in folgenden Ländern gefahren werden: Andorra, Belgien, Deutschland, Frankreich, Gibraltar, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Österreich, Portugal und Schweiz (keine anderen Länder). Die Kosten für die Grenzüberschreitung betragen 55,50 EUR inkl. MwSt. und können am Schalter bezahlt werden. Der Kunde ist dazu verpflichtet, Enterprise am Schalter über seine Pläne, Spanien mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und sich eine Genehmigung dafür einzuholen.
Die Haftungsbeschränkung reduziert Ihre Haftung bei Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeugs und ist möglicherweise im Preis enthalten. Sollte sie nicht im Preis enthalten sein, sollten Sie vor dem käuflichen Erwerb überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung sowie Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wenn Sie die Haftungsbeschränkung ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten zahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung ist keine Versicherung. Für jeden Schadensfall gelten die folgenden Selbstbeteiligungen: 1.200,00 EUR für Kleinst-, Klein-, Kompakt-, Hybrid- und Mittelklassewagen. 1.400,00 EUR für Standardwagen, Standardpersonentransporter, Kompaktklasse Elite, Mittelklasse, Standard-SUV und Hybrid-, Kompakt- und Mittelklasse-Cabrios. 1.700,00 EUR für Premiumwagen, Premium-Personentransporter, Oberklasse und Premiumklasse mit Allradantrieb. 2.000,00 EUR für Luxusklassewagen und Fahrzeuge mit Allradantrieb. Für Transporter gelten die folgenden Selbstbeteiligungen: 1.050,00 EUR für Kleintransporter, 1.250,00 EUR für mittelgroße Transporter und 1.500,00 EUR für große Transporter Durch den alleinigen Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) wird Ihre Haftung lediglich reduziert. Um Ihre Selbstbeteiligung auf Null zu reduzieren, müssen Sie zusätzlich den Selbstbeteiligungsschutz (EP) erwerben.
Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an es.dru@ehi.com oder telefonisch unter 00 34 917821011.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Der Haftungsausschluss ist ein optionales Produkt, das nur dann verfügbar ist, wenn in Ihrem Tarif bereits eine Haftungsreduzierung enthalten ist, mit der Ihre Selbstbeteiligung gemindert wird (siehe Bestimmungen zur Haftungsreduzierung). Der Haftungsausschluss reduziert Ihren Selbstbehalt bei allen Fahrzeugen auf Null. Der Haftungsausschluss ist keine Versicherung. Unter Umständen möchten Sie vor dem Kauf prüfen, ob Ihr persönlicher Versicherungsschutz für Schäden, Diebstahl, Einnahmeverlust, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung sowie für Abschlepp-, Lager- oder Beschlagnahmegebühren ausreichend ist. Wenn Sie das Produkt ablehnen, müssen Sie eventuellen einen Selbstbehalt zahlen und eine Entschädigung von Ihrer Versicherung verlangen.
Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis plus einer Tankgebühr von 21,00 EUR. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.
Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet.
Alle Debit- und Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Schecks, Prepaidkarten sowie Karten von Diners Club und Discover Card werden nicht akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten.
Für Fahrzeuge und SUVs der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse und Kompaktklasse Mittelklasse-Transporter ist eine Kaution von 200,00 EUR erforderlich. Bei allen anderen Transportern beträgt die Kaution 400,00 EUR.
Für Fahrzeuge der Kategorien Kompaktklasse Elite, Ober-, Premium-, Luxusklasse und Cabrio sowie Kleinbus beträgt die Kaution 400,00 EUR und muss mit einer Kreditkarte bezahlt werden.
Für die Anmietung eines Autos oder SUVs der Kategorien Kompaktklasse Elite, Ober-, Premium- oder Luxusklasse sind zwei Bankkarten als zusätzliche Sicherheit erforderlich, wobei eine davon eine gültige Kreditkarte sein muss. Gegebenenfalls sind Barzahlungen möglich, die Kaution muss jedoch mit einer Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden und beträgt mindestens 500,00 EUR. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Station vor Ort.
National bietet einen Pannendienstschutz (Roadside Assistance Protection, RAP) an. Der Pannendienstschutz ermöglicht National-Kunden, ihre finanzielle Haftung in den folgenden Fällen vollständig zu eliminieren: Kosten für die Reparatur oder Ersetzung von Reifen (ohne Felgen) (nicht im Zusammenhang mit größeren Reparaturen), Kosten für den Ersatz von Schlüsseln sowie alle Kosten für Abschleppen und Leistungen vor Ort, die bei einem Fehler des Mieters durch den von uns gewählten Pannendienstanbieter anfallen. Der Pannendienstschutz befreit Sie nicht von diesen Kosten, wenn Ihrerseits ein Verstoß gegen den Mietvertrag vorliegt. Der Pannendienstschutz ist ein optionales Produkt. Vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob Ihre private Abdeckung ausreichend ist. Wenn Sie RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten zahlen und anschließend bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.
Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen (digitale Führerscheine werden nur akzeptiert, wenn diese in Spanien ausgestellt wurden und sich die Vermietstation in Spanien befindet). Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.
Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen und vollwertigen Führerscheins sein. Mieter von Fahrzeugen der Kategorien Elite-, Premium- und Luxusklasse, Cabrios oder SUVs müssen zusätzliche gesicherte Kontaktinformationen wie Beschäftigungsangaben, Telefonnummern und den Nachweis eines Wohnsitzes in Spanien vorweisen. Wird eines der oben aufgeführten Fahrzeuge von einer Flughafenstation angemietet, sind zudem Reisedokumente wie Bordkarten sowie Belege für Hotel und Wohnungen usw. erforderlich. Einheimische Kunden, deren Dokumente in verschiedenen Ländern ausgestellt wurden, müssen einen zusätzlichen Adressnachweis vorlegen (z. B. eine Telefon-, Gas- oder Stromrechnung), der nicht älter als 90 Tage sein darf. Mieter, die nur vorübergehend in Spanien sind, müssen einen Nachweis über die Unterkunft, die Kontaktdaten im Land und in ihrem Heimatland sowie z. B. Beschäftigungsangaben und Informationen zur Rückreise vorlegen. Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.
Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und versichert den Fahrer und den Eigentümer im Falle von Ansprüchen Dritter gegen ihn aufgrund von Schäden, die durch das Mietfahrzeug verursacht wurden. Eine Haftpflichtversicherung ist im Preis enthalten. Die Deckung ist auf 135 Millionen EUR begrenzt.