Copenhagen Airport (CPH) Fahrzeugvermietung
Kastrup 2770
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Details zur Station
Lufthavnsboulevarden 5, SERVICED BY ENTERPRISE, Kastrup 2770, DK
Service an der Station
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Wegbeschreibung
Verlassen Sie nach der Ankunft die Ankunftshalle und folgen Sie der Beschilderung zum Shuttlebus. Nehmen Sie den Shuttlebus, der zur Autovermietung fährt. Die Shuttlebus-Haltestelle an Terminal 3 befindet sich bei Ellehammersvej 20 vor dem Clarion Hotel, die Shuttlebus-Haltestelle an Terminal 2 befindet sich direkt am Eingang zum Terminal.
Wichtige Fakten und Richtlinien
Für jeden weiteren genehmigten Fahrer wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50 DKK pro Tag inkl. MwSt. in Rechnung gestellt. Sämtliche Mietbedingungen gelten auch für jeden weiteren Fahrer. Weitere Fahrer müssen zusammen mit dem Hauptmieter am Schalter erscheinen und einen gültigen Führerschein vorlegen.
Auf Anfrage ist Service außerhalb der Geschäftszeiten an unseren Flughafenstationen gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr erhältlich. Reservierungen für Service außerhalb der Geschäftszeiten können telefonisch unter +45-70-701200 vorgenommen werden.
Alle Mieter und weiteren Fahrer müssen mindestens 19 Jahre alt sein und seit mindestens einem Jahr einen Führerschein haben. Für alle Fahrer unter 25 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr für junge Fahrer erhoben. Als „junge Fahrer“ qualifizierte Mieter zahlen bei der Anmietung eine zusätzliche Gebühr für junge Fahrer in Höhe von 125 DKK pro Tag bzw. maximal 1.250,00 DKK pro Anmietung inklusive MwSt. Mieter im Alter von 19 bis 24 Jahren können alle Fahrzeugklassen mieten, ausgenommen Standardtransporter, Großraum-, Premium- und Luxuswagen.
Als grenzüberschreitende Anmietung gilt die Abholung eines Fahrzeugs in Dänemark, die Fahrt über eine internationale Grenze und die anschließende Rückgabe an einer Station in Dänemark. Grenzüberschreitende Fahrten nach Schweden und Norwegen sind jederzeit zulässig. Grenzüberschreitende Fahrten sind erlaubt nach Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Portugal, San Marino, Spanien, in die Schweiz, nach Großbritannien und in die Vatikanstadt nach vorheriger Benachrichtigung und Genehmigung durch die Station. Grenzüberschreitende Fahrten in andere als die o. g. Länder sind grundsätzlich nicht zulässig. Weitere Informationen zu Regelungen und Vorschriften für grenzüberschreitende Fahrten sind bei der Abholung des Fahrzeugs erhältlich. Bei einer nicht autorisierten Abgabe des Mietfahrzeugs fällt eine Strafgebühr in Höhe von 20.000 DKK zzgl. der Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs nach Dänemark an. Für Fahrten außerhalb von Dänemark ist der Erwerb von Pannenschutz (RAP; Roadside Assistance Protection) erforderlich.
Das Fahrzeug darf an Bord von Fähren genommen werden, sofern die oben genannte Richtlinie für grenzüberschreitende Fahrten eingehalten wird.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist eine bei allen Reservierungen verfügbare Option zur Reduzierung der finanziellen Haftung des Mieters bei Beschädigung des Mietfahrzeugs gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietvertrags und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Falls die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht bereits in der Reservierung enthalten ist, kann sie zugebucht werden. Diese Abdeckung gilt nicht für Schäden an den Reifen oder der Windschutzscheibe des Fahrzeugs. Ist diese Option zugebucht oder im Preis inbegriffen, reduziert sich die standardmäßige Selbstbeteiligung für alle Fahrzeuge von 5.000 DKK auf 3.000 DKK.
Auf Anfrage ist der Abhol- und Lieferservice während der Geschäftszeiten der Station gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr erhältlich. Reservierungen für den Abhol- und Lieferservice können telefonisch unter +45-70-701200 vorgenommen werden.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: customerservice@ehiglobal.dk, +45 70 70 12 00
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt und sollten vollgetankt zurückgegeben werden. Wenn der Kunde das Fahrzeug nicht auftanken möchte, kann er diesen Service zum Zeitpunkt der Anmietung am Schalter käuflich erwerben. Wenn das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgegeben wird und der Kraftstoff bei der Anmietung nicht im Voraus bezahlt wurde, wird dem Mieter eine Gebühr von 30 DKK pro aufgetanktem Liter Kraftstoff inklusive MwSt. berechnet.
Kunden müssen einen gültigen, vollständigen Führerschein vorlegen, in dessen Besitz sie seit mindestens einem Jahr sind. Die Tarife basieren auf steuerfreien Autos und gelten daher nicht für die Einwohner von Dänemark.
Für Personen mit Wohnsitz in Dänemark gilt eine Kilometerbegrenzung (100 km/Tag). Wir behalten uns das Recht auf Kilometerbegrenzung für inländische Mieter vor.
Als grenzüberschreitende Vermietung wird bezeichnet, wenn ein Fahrzeug in Dänemark abgeholt, über eine internationale Grenze geführt und anschließend am Abholort wieder zurückgegeben wird. Grenzüberschreitende Fahrten nach Norwegen und Schweden sind jederzeit gestattet. Grenzüberschreitende Fahrten nach Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, Deutschland, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Portugal, San Marino, Spanien, Schweiz, Vereinigtes Königreiche und Vatikanstadt sind nach vorheriger Benachrichtigung und Genehmigung durch die Filiale gestattet. Grenzüberschreitende Fahrten in Länder, die nicht hier aufgeführt wurden, sind zu keinem Zeitpunkt gestattet. Weitere Informationen bezüglich der Regeln und Vorschriften für grenzüberschreitende Fahrten erhalten Sie zum Zeitpunkt der Abholung. Bei nicht autorisierter Abgabe des Mietfahrzeugs wird eine Strafgebühr von 20.000 DKK plus Rückführungskosten nach Dänemark erhoben. Bei Fahrten außerhalb von Dänemark ist der Erwerb der Pannenhilfeversicherung verpflichtend.
Der persönliche Unfallschutz (PAI; Personal Accident Insurance) ist ein optionales Produkt mit einer Deckung für den Fahrer und alle Mitfahrer des Mietfahrzeugs von bis zu 120.000 DKK bei einem tödlichen Unfall, bis zu 1.000.000 DKK bei Invalidität und bis zu 25.000 DKK pro Person für angemessene und notwendige Kosten im Zusammenhang mit unfallbedingten Zahnschäden. Bei mehr als 5 Personen im Fahrzeug wird die Entschädigung anteilig berechnet. Dieser Schutz unterliegt den allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Mietvertrags und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Er ist gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr von 45 DKK pro Tag erhältlich.
Für die Autorisierung ist eine auf den Namen des Mieters ausgestellte gültige Kreditkarte erforderlich, die mit dem Autorisierungsbetrag belastet wird. Für die Autorisierung bei der Anmietung und die Bezahlung bei Rückgabe werden Kreditkarten von American Express, Mastercard, Visa und Diners Club akzeptiert. Der Autorisierungsbetrag in Höhe von 5.000,00 DK setzt sich aus der Selbstbeteiligung des Kunden bei Beschädigungen und Diebstahl und dem voraussichtlichen Gesamtmietpreis zusammen.
Bei zusätzlicher lokalen Deckung (Super-Haftungsbeschränkung, Reifen- und Windschutzscheibenschutz, Super-Diebstahlschutz und Pannendienst) ist eine Kreditkartenautorisierung in Höhe von 1.000,00 DKK sowie dem voraussichtlichen Gesamtmietpreis erforderlich. Der Autorisierungsbetrag wird Ihnen automatisch gutgeschrieben, wenn die Anmietung abgeschlossen ist und die Abschlussrechnung beglichen wurde. Debitkarten, Bargeld und Reiseschecks werden unter keinen Umständen akzeptiert.
Unsere erweiterte Pannenhilfe ist eine optionale Ergänzung, die Ihnen täglich rund um die Uhr Pannenhilfe in ganz Europa bietet. Sollten Sie das Pech haben, einen Reifenschaden oder andere Beschädigungen an Ihrem Mietfahrzeug zu erleiden, bietet Ihnen die erweiterte Pannenhilfe Unterstützung.
Wenn Sie außerhalb der Grenzen Dänemarks fahren müssen, ist der Pannenhilfeschutz eine obligatorische Ergänzung.
Diese Versicherung greift nicht, wenn eine Verletzung des Mietvertrags vorliegt oder wenn der falsche Kraftstoff getankt wurde.
Alle Mieter und weiteren Fahrer müssen mindestens 19 Jahre alt sein sowie einen gültigen Führerschein und eine auf ihren Namen ausgestellte Kreditkarte eines namhaften Anbieters besitzen. Für alle Fahrer zwischen 19 und 24 Jahren wird eine Gebühr für junge Fahrer berechnet. Mieter aus dem Ausland müssen einen gültigen Reisepass vorlegen. Zum Zeitpunkt der Anmietung muss der Hauptmieter eine auf seinen Namen ausgestellte Kreditkarte eines namhaften Anbieters vorlegen. Neben dem normalen Führerschein wird auch ein internationaler Führerschein benötigt, wenn der Führerschein nicht in Dänisch oder Englisch und/oder in Schriftzeichen, die in Dänemark nicht zu lesen oder verstehen sind, ausgestellt ist oder wenn der Führerschein in der Europäischen Union nicht gültig ist. Bitte beachten Sie, dass der internationale Führerschein nur bei gleichzeitiger Vorlage des normalen Führerscheins anerkannt wird. Für Luxus- und Spezialfahrzeuge verlangen wir zwei Kreditkarten, davon mindestens eine von einem namhaften Kreditkartenanbieter wie Visa, MasterCard oder American Express, wobei jede Kreditkarte mit dem Autorisierungsbetrag belastet wird.
WOHNSITZ – Reservierungen, die auf nicht-dänischen Websites mit einer dänischen IP-Nummer vorgenommen werden, sind für Einwohner Dänemarks, die beim dänischen Staatsbürgerregister (Folkeregister) gemeldet sind, nicht gültig. Aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften können Einwohner Dänemarks eine Anmietung mit Abholung in Dänemark nur unter www.enterprise.dk oder über andere Buchungsquellen durch Auswahl von Dänemark als Wohnsitzland buchen. Als Einwohner Dänemarks gilt unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit jede Person, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Dänemark hat, zur Zahlung von Steuern in Dänemark verpflichtet ist oder in den letzten 12 Monaten mehr als 180 Tage in Dänemark verbracht hat.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch unter 45 70701200 an Enterprise Denmark oder per E-Mail an customerservice@ehiglobal.dk
Eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und im Mietpreis inbegriffen. Die Haftpflichtversicherung deckt pro Unfall, Personenschaden oder Tod Beträge von bis zu 121.000.000,00 DKK und für Sachschäden von bis zu 24.000.000,00 DKK ab (2018). Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung werden jährlich zum 1. Januar angepasst. Die Haftpflichtversicherung deckt keine Verletzungen beim Fahrer des Mietfahrzeugs ab. Abgesichert sind Dritte sowie Mitfahrer. Sie deckt auch nicht das Eigentum des Mieters oder Schäden an einem mit dem Mietfahrzeug verbundenen Gefährt ab (z. B. Wohnwagen oder Anhänger).