Zürich Airport (ZRH) Fahrzeugvermietung
Zurich 8058
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Details zur Station
Enterprise Rent A Car, FLUGHAFEN ZURICH, Zurich 8058, CH
Service an der Station
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Wegbeschreibung
Um Ihr Fahrzeug bei Alamo/Enterprise/National abzuholen, folgen Sie bitte den Hinweisschildern mit der Aufschrift „Mietwagen/Rental Car“ zum Car Rental Center im ersten Stock. Bei der Rückgabe Ihres Mietwagens am Züricher Flughafen folgen Sie bitte den Schildern zum Bereich „Abflug/Rental Car Return“. Sie können Ihr Fahrzeug im Parkhaus 3 zurückgeben, wo Sie unseren Rückgabeschalter von Alamo/Enterprise/National finden.
Stationen in der Nähe
Genferstrasse 36 Zurich 8002 CH +41 848 445 522
Wichtige Fakten und Richtlinien
Alle zusätzlichen Fahrer müssen alle Mietanforderungen erfüllen. Zusätzliche Fahrer können an jeder Mietstation und jederzeit während der Anmietung hinzugefügt werden. Die Gebühr für zusätzliche Fahrer beträgt 12,00 CHF (ohne MwSt.) pro Tag und bis zu einem maximalen Gesamtpreis von 120,00 CHF (ohne MwSt.).
Parken Sie das Fahrzeug im Rückgabebereich für Mietwagen. Kunden steht für die Abgabe der Kopie des Mietvertrags und der Schlüssel ein Einwurfkasten zur Verfügung. Die Verantwortung des Mieters für den Zustand des Fahrzeugs endet mit der Inspektion eines Mitarbeiters von National am folgenden Werktag.
Das Mindestalter für die Anmietung aller Fahrzeuge beträgt 21 Jahre. Eine Gebühr in Höhe von 19,90 CHF (ohne MwSt.) bis zu einem maximalen Gesamtpreis von 199,00 CHF (ohne MwSt.) wird für junge Fahrer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren erhoben.
Die Fahrzeuge können in allen europäischen Ländern außer Albanien, Belarus, Bosnien, dem Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, der Türkei, der Region Kaliningrad und der Ukraine gefahren werden. Für grenzüberschreitende Fahrten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Der Kunde ist nicht dazu verpflichtet, die Vermietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren, und es muss im Vorfeld keine Genehmigung eingeholt werden.
Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) reduziert die Haftung des Mieters bei Diebstahl, versuchtem Diebstahl oder Beschädigung der Karosserie des Fahrzeugs, sofern das Fahrzeug gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den Bedingungen der Mietvereinbarung verwendet wird. Ist die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter vollständig für das Fahrzeug. Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) kann zusätzlich erworben werden, wenn sie nicht bereits in der Buchung enthalten ist.
Wenn sie in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung je nach Fahrzeugklasse zwischen 1500,00 CHF und 5000,00 CHF. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung eines Fahrzeugs fällig. Die Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz ist keine Versicherung.
Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte unter claims@enterprise.ch an unsere Schadensersatzabteilung.
Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.
Als Kunde können Sie wählen, wie Sie den Kraftstoff bezahlen möchten.
Option 1 – Kraftstoff im Voraus bezahlen
Bei dieser Option kann der Mieter eine Tankfüllung bei der Anmietung bezahlen und das Auto mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet.
Option 2 – Wir tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter bei der Rückgabe für den verbrauchten, aber nicht ersetzten Kraftstoff bezahlen. Der Preis liegt in diesem Fall über dem lokalen Kraftstoffpreis. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.
Option 3 – Sie tanken auf
Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug mit demselben Kraftstoffstand wie bei der Anmietung zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.
Personen Insassen Schutz
Der Personeninsassen-Schutz leistet Entschädigung, wenn ein Unfall während der Fahrt mit dem Mietfahrzeug einschliesslich dem Ein- und Aussteigen zu Ihrer Invalidität oder zu Ihrem Tod führt. Deckungs-Summen: Je Person bis zu CHF 30'000.00 bei Invalidität, CHF 15'000.00 bei Tod.
VISA, American Express und MasterCard werden für die Zahlung und Kautionen akzeptiert. Alle Kunden müssen eine Kaution zuzüglich der Kosten für die Anmietung per Kreditkarte hinterlegen. Der Kautionsbetrag für die Fahrzeugkategorie „Mittelklasse“ und darunter beträgt 2.000,00 CHF. Der Kautionsbetrag für alle Fahrzeugkategorien über Mittelklasse beträgt 3.000,00 CHF. Die Zahlung muss mit einer gültigen Kreditkarte erfolgen, die auf den Namen des Mieters ausgestellt ist.
Die Pannenhilfe ist eine optionale Abdeckung, die vom Mieter ausgewählt werden kann. Die Pannenhilfe umfasst alle Vorteile der Basis-Pannenhilfe. Darüber hinaus deckt die Pannenhilfe die Kosten für Übernachtung und Weiterfahrt mit dem Taxi, Zug oder Bus für alle Mitfahrer im Fahrzeug bis zu einem Gesamtkostenwert von 500 CHF ab.
Bei Bedarf wird in der Schweiz innerhalb von 24 Stunden ein Ersatzfahrzeug geliefert. Sie müssen alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Bedingungen für Anmietungen einhalten, um die Vorteile der Pannenhilfe zu nutzen.
Die Pannenhilfe deckt auch die Kosten für Reparatur/Ersatz in folgenden Fällen ab:
– Verwendung des falschen Kraftstoffs (nur wenn der Mieter es merkt und das Vermietungsunternehmen informiert, bevor er den Motor nach dem Tanken startet)
– Verlust des Fahrzeugschlüssels oder Schlüssel im Fahrzeug eingeschlossen
– Starthilfe, wenn die Batterie leer ist
– Leerer Kraftstofftank
Der Mieter und alle weiteren Fahrer müssen zum Zeitpunkt der Anmietung einen gültigen Führerschein vorlegen. Zusätzlich zum gültigen Führerschein muss der Hauptmieter einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass) und eine auf seinen Namen ausgestellte Kreditkarte vorlegen. Alle Personen mit einem Führerschein, der nicht in lateinischen Schriftzeichen (z. B. Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch) ausgestellt ist, müssen zusätzlich zu ihrem Führerschein aus ihrem Herkunftsland einen internationalen Führerschein mit sich führen.
Ein Zusatzhaftpflichtschutz (SLP) bzw. eine Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, kostenlos und in allen Preisen enthalten. Alle Fahrzeuge unserer Fahrzeugflotte verfügen über Versicherungsschutz gegen Sachschäden oder Verletzungen, die Dritten oder dem Eigentum von Dritten im Zusammenhang mit einem Unfall, an dem das Mietfahrzeug beteiligt ist, entstehen. Wenn Sie diese Option auswählen, müssen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermietungsunternehmens befolgen, um die Vorteile der Versicherungsbestimmungen in Anspruch nehmen zu können.