Tuzla International Airport (TZL) Fahrzeugvermietung
Tuzla 75273
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Details zur Station
Tuzla Arpt Gornje Dubrave Bb, Tuzla 75273, BA
Service an der Station
Abholung außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten
Verfügbar
Wichtige Fakten und Richtlinien
Zusätzliche Fahrer: 7,02 EUR pro Tag für alle Fahrzeugklassen. Sämtliche Mietbedingungen gelten auch für zusätzliche Fahrer. Die angegebene Gebühr versteht sich inkl. MwSt.
Kunden müssen telefonisch unter der Nummer 387 61 990 900 Rückgaben nach den Öffnungszeiten am Standort von Enterprise absprechen. Dieser Service muss mindestens 24 Stunden im Voraus reserviert werden. Ein Mitarbeiter nimmt den Kunden in Empfang, prüft das Fahrzeug und schließt den Vertrag ab. Parken Sie das Fahrzeug bei der Rückgabe bitte auf dem öffentlichen Parkplatz am Flughafen Tuzla. Dort befinden sich mit dem Logo von Enterprise markierte Parkplätze. Die Gebühr zum Abholen nach den Öffnungszeiten beträgt 20 EUR plus MwSt.
Kleinst- und Kleinwagen – Mindestalter 21 Jahre. Kompakt-, Mittelklasse- u. Oberklassewagen, Spezialfahrzeuge – Mindestalter 23 Jahre. Das Höchstalter für die Anmietung aller Fahrzeugklassen beträgt 75 Jahre. Kompakt-, Mittelklasse- u. Standardwagen: Für Fahrer im Alter von 21 bis 22 Jahren wird eine Gebühr von 17,55 EUR inkl. MwSt. pro Tag erhoben.
Grenzüberschreitende Anmietungen sind nur innerhalb Europas erlaubt. Ausgenommen davon sind Belarus, Bulgarien, die Tschechische Republik, Rumänien, Russland, die Türkei, die Ukraine, Albanien und der Kosovo. Zudem wird eine Versicherungsgebühr erhoben. Wenn Sie Bosnien und Herzegowina während der Fahrt verlassen, muss der Vertrag um den Schutz ohne Selbstbeteiligung erweitert werden. Ohne den Schutz ohne Selbstbeteiligung ist es nicht gestattet, Bosnien und Herzegowina zu verlassen.
Falls das Fahrzeug beim Vermietungsunternehmen angemietet wird, benötigt der Fahrer eine Reiseerlaubnis, um das Fahrzeug in ein anderes Land zu bringen. Eine Erlaubnis für grenzüberschreitende Fahrten wird bei Abholung des Fahrzeugs bei der Vermietstation erworben. Die Kosten betragen 75,00 EUR. Im Ausland stehen Ihnen ein Pannendienst oder ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Die oben genannten Preise verstehen sich zzgl. MwSt.
Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist ein optionales Produkt, das die finanzielle Haftung des Fahrers bei Beschädigung des Mietfahrzeugs oder bei Feuer auf den Selbstbeteiligungsbetrag reduziert. Ohne Erwerb dieses Produkts haftet der Kunde im vollen Umfang für den Gesamtwert des Fahrzeugs. Im Schadensfall muss dem Vermietungsunternehmen ein Polizeibericht vorgelegt werden. Ohne Polizeibericht übernimmt der Kunde die Haftung für sämtliche Schäden. Der Kunde haftet vollständig, wenn der Schaden durch einen direkten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verursacht wurde. Die Tagesgebühr und Selbstbeteiligungsbeträge variieren je nach Fahrzeugklasse:
Selbstbeteiligung:
Kleinst- und Kleinwagen: 900,00 EUR
Kompaktklasse: 1.100,00 EUR
Mittelklassewagen und Mittelklasse-Kombi: 1.500,00 EUR
Mittelklasse SUV, Transporter, Standardwagen und Standard SUV: 1.700,00 EUR
Oberklasse und Luxusklasse Transporter sowie SUV: 3.500,00 EUR
Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl eines Fahrzeugs fällig. Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Einkommensverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung. Für alle Schäden ist ein Polizeibericht erforderlich, in dem klar angegeben ist, wann, wo und unter welchen Umständen der Schaden entstanden ist. Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und anderer Vorschriften zur Sicherheit im Straßenverkehr erlischt der Schutz für das Fahrzeug.
Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: info@citycarrental.ba, +38733 555 255
One-Way-Anmietungen sind zulässig, wenn die Anfrage mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgt. Die aufgelisteten Abgabegebühren gelten für alle One-Way-Anmietungen nach und von Sarajevo, nach Mostar, Tuzla sowie für internationale One-Way-Anmietungen von allen Stationen in Bosnien.
Die Betankungsgebühr pro Vermietung beträgt 5,- EUR zzgl. Steuern.
Visa-, American Express-, Diners- und MasterCard-Kreditkarten werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Bei der Abholung werden die geschätzten Mietkosten von der Kreditkarte abgebucht und auf dieser wird ein Betrag in Höhe der Kaution blockiert. Die Kaution wird von der Bank des Karteninhabers wieder freigegeben, nachdem sie über die Rückgabe des Fahrzeugs benachrichtigt wurde. Für Kleinst-, und Kleinwagen ist eine Kaution von 300,00 EUR, für Kompakt- und Mittelklassewagen eine Kaution von 500,00 EUR und für Standard- und Oberklassewagen eine Kaution von 1.000,00 EUR erforderlich. Debitkarten, Bankkarten und Bargeld werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.
Alle Fahrer müssen einen gültigen Führerschein vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens zwei Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Alle Mieter müssen einen gültigen Lichtbildausweis vorlegen, z. B. einen Reisepass oder staatlich ausgestellten Personalausweis. Bei der Abholung des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen. Für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren kann der Kunde mit seinem Führerschein aus dem Herkunftsland im Land fahren. Wenn der Kunde länger im Land bleibt, muss er einen internationalen Führerschein einholen. Haustiere sind in Mietfahrzeugen nicht erlaubt.